
Einführung elektronischer Rechnungsprozesse
Seit dem 01.01.2025 gilt die erste Stufe der neuen Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsaustausch. Unternehmen müssen seither in der Lage sein, strukturierte Rechnungsdaten zu empfangen, zu prüfen und zu verarbeiten. Besonders die rechtssichere Prüfung stellt viele Organisationen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – vor große fachliche und technische Herausforderungen.




