Recherchestichtag: 10. September 2026
Brief- und Paketbomben sind selten. Ihr Schadenspotenzial ist dennoch hoch, weil eine unauffällige Sendung direkt in geschützte Arbeitsbereiche gelangen kann. Pulverbriefe und Sendungen mit unbekannten Flüssigkeiten führen häufig nicht zu Verletzungen. Sie können aber Räume über Stunden sperren, Beschäftigte isolieren und umfangreiche Einsätze von Polizei, Feuerwehr oder Gefahrstoffeinheiten auslösen.
Für Unternehmen, Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen liegt das Risiko deshalb nicht nur in einer funktionsfähigen Spreng- oder Brandsatzsendung. Auch eine glaubhafte Drohsendung oder ein zunächst unbekannter Stoff kann den Betrieb empfindlich treffen.
Der folgende Rückblick dokumentiert öffentlich bekannt gewordene Fälle seit Januar 2025. Er unterscheidet zwischen bestätigten Gefahrensendungen, Drohsendungen, Verdachtsfällen und späteren Entwarnungen. Diese Trennung ist für eine sachliche Sicherheitsbewertung wichtiger als eine möglichst hohe Fallzahl.
Zur Einordnung der Recherche
Ausgewertet wurden Behördenmeldungen, Angaben von Gerichten und Ermittlungsbehörden, Agenturberichte sowie etablierte nationale und regionale Medien. Wo möglich, wurden wesentliche Angaben mit einer zweiten Quelle abgeglichen.
Fehlt eine solche Bestätigung oder wurde ein Laborergebnis nicht veröffentlicht, wird dies ausdrücklich genannt. Maßgeblich ist das Datum des Vorfalls und nicht das Datum der Berichterstattung.
Berücksichtigt wurden ausschließlich Sendungen mit einem belegten Bezug zu Post, Paketdienst, Kurier oder einem vergleichbaren Zustellweg. Die Auswahl ist keine Kriminalstatistik und kann kein vollständiges Lagebild ersetzen.
Chronologischer Überblick 2025
17.01.2025 – Berlin, Deutschland: Verdächtiger Brief im US-Konsulat
Kategorie: Verdachtsfall
In der Poststelle des US-Konsulats in Dahlem fiel ein verdächtiger Brief auf. Der betroffene Bereich wurde geräumt und geschlossen. Das Landeskriminalamt übernahm die Untersuchung. Verletzte wurden nicht gemeldet.
Ein öffentlich zugängliches Endergebnis der Analyse ließ sich bis zum Recherchestichtag nicht finden. Für diesen Fall liegt nur eine belastbare Medienquelle vor.
22.01.2025 – Genf, Schweiz: Dritte Paketbombe einer Erpressungsserie sichergestellt
Kategorie: Bestätigte Brief- oder Paketbombe
In Geschäftsräumen im Genfer Bankenviertel wurde eine Paketbombe entdeckt und entschärft. Sie gehörte nach den Ermittlungen zu einer Serie gegen das Umfeld des Uhrenherstellers Patek Philippe.
Zwei frühere Sendungen waren 2024 explodiert und hatten zwei Menschen verletzt. Im März 2025 wurde ein Tatverdächtiger festgenommen. Die Schweizer Bundespolizei fedpol beschreibt die Ermittlungen als laufend. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
19.03.2025 – Kiel, Deutschland: Pulverbrief beim UKSH
Kategorie: Später als ungefährlich eingestuft
In einem Verwaltungsgebäude des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein trat weißes Pulver aus einem Briefumschlag aus. Teile des Gebäudes wurden geräumt. Spezialkräfte sicherten die Sendung.
Die Untersuchung ergab mit hoher Wahrscheinlichkeit Puderzucker. Eine Gefahr bestand nach Behördenangaben nicht. Die Polizei suchte weiter nach dem Absender.
Ende März 2025 – Köln, Deutschland: Testpakete zur Erkundung von Transportwegen
Kategorie: Verdachtsfall
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wurden zwei Pakete mit GPS-Ortungstechnik und Fahrzeugteilen von Köln in die Ukraine geschickt. Sie sollten mutmaßlich Transportwege für später geplante Brand- oder Sprengstoffsendungen auskundschaften.
Die Testpakete selbst enthielten keine gefährlichen Vorrichtungen. Im August 2026 verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart einen Angeklagten wegen Agententätigkeit zu Sabotagezwecken. Zwei Mitangeklagte wurden freigesprochen. Das Gericht sah keine hinreichend konkreten Anschlagspläne als bewiesen an.
Quellen: Bundesanwaltschaft, Reuters zum Urteil
09.05.2025 – Bonn, Deutschland: Flüssigkeit in einem Brief an eine Bundeswehrdienststelle
Kategorie: Später als ungefährlich eingestuft
In der Poststelle des Kommandos Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr wurde ein Brief entdeckt, aus dem Flüssigkeit austrat. Der betroffene Bereich wurde geräumt. Ein Soldat wurde zunächst isoliert.
Laboruntersuchungen ergaben keine gefährlichen Stoffe. Die Beschränkungen wurden daraufhin aufgehoben. Die Polizei ermittelte weiter zur Herkunft der Sendung.
Quellen: Süddeutsche Zeitung/dpa, Kölnische Rundschau
20.05.2025 – Paderborn, Deutschland: Cappuccinopulver als Werbebeilage
Kategorie: Später als ungefährlich eingestuft
Ein an ein Geschäft adressierter Brief enthielt Cappuccinopulver und eine Einladung zu einer Onlineveranstaltung. Die zunächst unbekannte Substanz löste einen größeren Polizei- und Feuerwehreinsatz aus. Eine innerstädtische Straße blieb etwa zwei Stunden gesperrt.
Der Fall zeigt, dass pulverförmige Werbe- oder Produktbeilagen in sensiblen Posteingängen erhebliche Folgen auslösen können. Für den Vorfall liegt nur eine auf Behördenangaben gestützte Medienquelle vor.
20.05.2025 – Oldenburg in Holstein, Deutschland: Pulverbrief in einem Gewerbeobjekt
Kategorie: Später als ungefährlich eingestuft
Eine Postsendung mit weißem Pulver führte zur Räumung eines Gewerbeobjekts. Vier Beschäftigte wurden vorsorglich medizinisch untersucht, blieben aber unverletzt. Rund 90 Einsatzkräfte waren beteiligt.
Die Substanz erwies sich als ungefährlich. Ein strafrechtlicher Zusammenhang zu früheren Vorfällen in der Region wurde öffentlich nicht bestätigt.
Quelle: BILD auf Grundlage einer Behördeninformation
09.07.2025 – Mehrere Orte, Niederlande: Mehlbriefe an Kommunen
Kategorie: Später als ungefährlich eingestuft
Mehrere Rathäuser, darunter Tynaarlo, Nijmegen, Amersfoort und Hoogeveen, erhielten Briefe mit weißem Pulver. Einige Gebäude wurden vorsorglich geräumt.
Später stellte sich heraus, dass ein Hotel nach einer Tagung Mehl und ein Keksrezept als Werbeaktion verschickt hatte. Eine zunächst kursierende Zahl von 200 Empfängern wurde nicht bestätigt. Belastbar belegt sind mehrere betroffene Kommunen.
Quellen: NOS, Binnenlands Bestuur/ANP
02.10.2025 – Witten, Deutschland: Verdächtiger Brief zur Polizeiwache gebracht
Kategorie: Verdachtsfall
Ein Bürger brachte einen per Post erhaltenen Brief zur Polizeiwache. Im Umschlag befand sich ein verschlossenes Tütchen mit einer unbekannten Substanz.
Die Wache wurde teilweise geräumt und der Bereich abgesperrt. Weil kein Pulver ausgetreten war, gab die Feuerwehr für die akute Lage Entwarnung. Das abschließende Laborergebnis zum Inhalt wurde öffentlich nicht bekannt.
Fachlich auffällig ist der eigenständige Transport der verdächtigen Sendung. Dadurch entstand an der Polizeiwache ein zweiter Einsatzort.
Quellen: Feuerwehr Witten, WDR
06.11.2025 – Joint Base Andrews, USA: Paket in militärischer Poststelle
Kategorie: Verdachtsfall
Nach dem Öffnen eines zugestellten Pakets in einem Gebäude der US-Luftwaffe klagten mehrere Personen über Beschwerden. Sieben Menschen wurden medizinisch untersucht und anschließend wieder entlassen. Mehrere Gebäudebereiche wurden geräumt.
Erste Gefahrstofftests blieben ohne Befund. Die Ermittlungen übernahm das Air Force Office of Special Investigations. Ein abschließender Stoffnachweis wurde öffentlich nicht bekannt.
Quellen: Reuters, The Guardian
27.11.2025 – Siegen-Weidenau, Deutschland: Pulverbrief in einer Polizeiwache
Kategorie: Später als ungefährlich eingestuft
Eine Frau brachte einen anonymen Brief, den ihre Mutter erhalten hatte, zur Polizei. Wegen des enthaltenen weißen Pulvers wurden vier Kontaktpersonen dekontaminiert und vorsorglich ärztlich untersucht.
Fachkräfte stellten fest, dass von der Substanz keine Gefahr ausging. Die genaue Zusammensetzung blieb zunächst offen. Auch dieser Fall zeigt, warum eine verdächtige Sendung nicht eigenständig transportiert oder an einen anderen Ort gebracht werden sollte.
Quellen: WELT/dpa, Süddeutsche Zeitung/dpa
04.12.2025 – Berlin, Deutschland: Weißes Pulver in der AfD-Bundesgeschäftsstelle
Kategorie: Später als ungefährlich eingestuft
Ein Brief mit weißer Substanz löste in der Bundesgeschäftsstelle der AfD einen Polizeieinsatz aus. Die Analyse ergab Zucker. Eine Gesundheitsgefahr bestand nicht.
Die Polizei ermittelte wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens. Ein Motiv war bis zum Recherchestichtag nicht abschließend öffentlich belegt.
Quellen: Tagesspiegel/dpa, WELT/dpa
Chronologischer Überblick 2026 bis zum Recherchestichtag
05.01.2026 – Phoenix, USA: Ampullen mit explosiver Substanz in der Gerichtspost
Kategorie: Verdachtsfall
In der Poststelle des Obersten Gerichts von Arizona wurde ein Paket mit mehreren Ampullen gefunden. Zwei Proben reagierten positiv auf eine nicht näher bezeichnete, offenbar selbst hergestellte explosive Substanz.
Das Gerichtsgebäude wurde geräumt. Verletzte gab es nicht. Ob die Sendung eine funktionsfähige Zündvorrichtung besaß und auf welchem Weg sie zugestellt wurde, blieb zunächst offen. Deshalb wird sie nicht als bestätigte Paketbombe eingeordnet.
Quellen: Reuters, The Guardian
20.01.2026 – Plön, Deutschland: Pulverbrief im Kreishaus
Kategorie: Verdachtsfall
In der Poststelle der Kreisverwaltung trat weißes Pulver aus einem Fensterumschlag aus. Der Bereich wurde geräumt. Drei Beschäftigte blieben unverletzt.
Erste Untersuchungen deuteten auf ein Mehlgemisch hin. Ein Sprengstofftest verlief negativ. Da das abschließende toxikologische Ergebnis nicht öffentlich auffindbar war, bleibt die Einordnung vorsichtig.
Quellen: NDR, Kieler Nachrichten
20.01.2026 – Göttingen, Deutschland: Pulverbrief an die Oberbürgermeisterin
Kategorie: Verdachtsfall
Eine Mitarbeiterin öffnete im Neuen Rathaus einen an die Oberbürgermeisterin adressierten Brief mit einer weißlichen Substanz. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst rückten an. Verletzt wurde niemand.
Der Absender war den Behörden bekannt. Brief und Inhalt wurden sichergestellt. Ein öffentliches Endergebnis der Stoffanalyse lag bis zum Recherchestichtag nicht vor.
Quellen: Stadt Göttingen, Polizei Göttingen
02.02.2026 – Bad Salzuflen, Deutschland: Pulverbrief in einem AfD-Büro
Kategorie: Später als ungefährlich eingestuft
Beim Öffnen eines Briefes unbekannter Herkunft wurde in einem AfD-Büro weißes Pulver freigesetzt. Erste Untersuchungen ergaben keine Gefahr.
Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen zur Herkunft der Sendung und zum beigefügten Schreiben. Eine abschließende Motivbewertung oder genaue Bezeichnung des Stoffes wurde nicht veröffentlicht.
18.02.2026 – Nürnberg, Deutschland: Milzbranddrohung an ver.di
Kategorie: Attrappe oder Drohsendung
Ein Brief an das ver.di-Gewerkschaftshaus enthielt weißes Pulver und die Drohung, Beschäftigte würden wegen der Streiks an Milzbrand sterben.
Elf Personen mussten zunächst im betroffenen Bereich bleiben. Drei Kontaktpersonen wurden dekontaminiert. Mehrere Analysen wiesen weder Milzbranderreger noch andere gefährliche Substanzen nach.
Ende März meldete die Staatsanwaltschaft einen ermittelten Tatverdächtigen. Ein rechtskräftiges Urteil war bis zum Recherchestichtag nicht bekannt.
Quellen: BR24, WELT zum Ermittlungsstand
06.03.2026 – Den Haag und Vilnius: Neuer Ermittlungsstand zur europäischen Brandsatzserie von 2024
Kategorie: Brand- oder Brandsatzsendung
Europäische Ermittler meldeten 22 identifizierte Verdächtige im Zusammenhang mit vier Paketen, die 2024 aus Vilnius verschickt worden waren. Die Sendungen enthielten nach Behördenangaben selbstgebaute Spreng- und Brandsätze.
Pakete brannten oder detonierten in Leipzig, Birmingham und auf einem Lastwagen in Polen. Eine weitere Sendung zündete nicht. Litauen klagte fünf Personen an.
Eine Beteiligung des russischen Militärgeheimdienstes wird von den Ermittlungsbehörden vermutet, ist aber nicht rechtskräftig festgestellt. Russland weist die Vorwürfe zurück. Bei diesem Eintrag handelt es sich um einen Ermittlungsfortschritt aus dem Jahr 2026 und nicht um einen neuen Vorfall.
Quellen: Reuters, Tagesschau
17.04.2026 – Hamburg-Bergedorf, Deutschland: Pulverfund in einem Briefverteilzentrum
Kategorie: Verdachtsfall
Zwei Personen kamen in einem Briefverteilzentrum mit weißem Pulver aus einem geöffneten Brief in Kontakt. Beide zeigten keine gesundheitlichen Beschwerden.
Polizei und Umweltdienst untersuchten die Substanz. Ob der Brief an das Verteilzentrum selbst gerichtet war und zu welchem Ergebnis die Analyse führte, wurde öffentlich nicht abschließend geklärt.
Für den Fall liegt nur eine belastbare Medienquelle vor.
27.04.2026 – Waldbröl, Deutschland: Pulverbrief in der Agentur für Arbeit
Kategorie: Später als ungefährlich eingestuft
Aus einer Postsendung trat weißes Pulver aus. Das Gebäude wurde geräumt. 15 Menschen verließen den betroffenen Bereich. Verletzte gab es nicht.
Spezialkräfte untersuchten die Substanz. Nach Angaben des WDR handelte es sich um Waschpulver.
17.07.2026 – Rostock, Deutschland: Verdächtiger Brief in der Bußgeldstelle
Kategorie: Später als ungefährlich eingestuft
Beschäftigte der städtischen Bußgeldstelle bemerkten eine auffällige Briefsendung. Feuerwehrkräfte sicherten sie in Schutzanzügen. Ein Teil des Gebäudes wurde gesperrt und der Munitionsbergungsdienst hinzugezogen.
Die Prüfung ergab, dass von der Sendung keine Gefahr ausging. Die Ermittlungen zur Herkunft liefen weiter.
Quellen: NDR, Ostsee-Zeitung
18.08.2026 – Stuttgart, Deutschland: Urteil zu den Kölner Testpaketen
Kategorie: Verdachtsfall mit gerichtlicher Klärung
Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte einen ukrainischen Angeklagten wegen Agententätigkeit zu Sabotagezwecken zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Untersuchungshaft wurde angerechnet. Zwei Mitangeklagte wurden freigesprochen.
Das Urteil bestätigt die versandten GPS-Testpakete und den Sabotagebezug des Verurteilten. Es bestätigt jedoch keine tatsächlich aufgegebene Brand- oder Sprengstoffsendung.
Quellen: Reuters, Associated Press
Was lässt sich aus den Fällen ableiten?
Ein sehr unterschiedliches öffentliches Fallbild
Die dokumentierten Meldungen bilden keine einheitliche Deliktsgruppe. In Genf lag eine bestätigte Paketbombe vor. Bei der Gerichtspost in Phoenix wurde eine explosive Substanz festgestellt, nicht aber eine funktionsfähige Paketbombe.
Der Nürnberger Fall war eine konkrete Milzbranddrohung mit ungefährlichem Pulver. Viele weitere Meldungen waren vorsorglich behandelte Verdachtsfälle, die sich als Zucker, Mehl, Waschpulver oder andere ungefährliche Stoffe erwiesen. Bei einigen Fällen wurde das Laborergebnis nicht veröffentlicht.
Für die betroffenen Beschäftigten ist diese Unterscheidung im ersten Moment kaum möglich. Deshalb war es in vielen Fällen nachvollziehbar, die Situation zunächst wie eine mögliche Gefahrstofflage zu behandeln.
Keine belastbare Aussage über eine Zunahme
Aus der Zahl auffindbarer Presseberichte lässt sich kein statistischer Anstieg gefährlicher Postsendungen ableiten.
Für Deutschland wurde in der Recherche keine öffentlich zugängliche und einheitliche Zeitreihe gefunden, die Briefbomben, Brandsendungen, Pulverbriefe und ungefährliche Verdachtsfälle nach gleichbleibenden Kriterien gemeinsam erfasst.
Hinzu kommen Unterschiede beim Meldeverhalten, beim Medieninteresse und bei der Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen. Nicht jeder Verdachtsfall wird öffentlich bekannt. Umgekehrt können spektakuläre Einsätze eine große mediale Aufmerksamkeit erzeugen, obwohl sich die Sendung später als ungefährlich herausstellt.
Deshalb wäre sowohl die Behauptung einer deutlichen Zunahme als auch die Angabe einer konkreten Dunkelziffer nicht belastbar. Sicher sagen lässt sich nur: Solche Ereignisse traten im Untersuchungszeitraum wiederholt auf und führten teilweise zu erheblichen betrieblichen Folgen.
Wiederkehrende Empfänger und Abläufe
Unter den öffentlich bekannten Empfängern finden sich Kommunalverwaltungen, politische Büros, militärische und diplomatische Einrichtungen, Gewerkschaften, Gerichte, Unternehmen sowie Post- und Verteilzentren.
Das ist kein Beleg für ein gemeinsames Motiv. Erkennbar ist jedoch, dass öffentlich bekannte Institutionen, politisch exponierte Organisationen und zentrale Posteingänge häufiger in der Berichterstattung auftauchen.
Die am häufigsten veröffentlichte Lage beginnt mit austretendem Pulver oder einer unbekannten Flüssigkeit. Die betriebliche Wirkung entsteht dann durch Isolation, Räumung, Dekontamination, Straßensperrungen und Betriebsunterbrechungen.
Die Fälle in Witten und Siegen zeigen außerdem, dass eine privat erhaltene Sendung durch eigenständigen Transport einen zweiten Einsatzort schaffen kann.
Die Kölner Testpakete und die europäischen Brandsatzsendungen aus dem Jahr 2024 zeigen ein anderes Muster. Hier wurde nicht nur ein einzelner Empfänger betrachtet. Die Transport- und Logistikkette selbst sollte offenbar erkundet oder getroffen werden.
Diese unterschiedlichen Szenarien verlangen angepasste Sicherheitsmaßnahmen. Ein einzelnes Standardverfahren für jede verdächtige Sendung reicht nicht aus.
Was sollten Unternehmen und Behörden daraus lernen?
Alle Annahmestellen einbeziehen
Die Sensibilisierung darf nicht an der zentralen Poststelle enden. Empfang, Wareneingang, Pforte, Sekretariate, externe Briefkästen und dezentrale Öffnungsstellen müssen in das Sicherheitsverfahren einbezogen werden.
Auch Vertretungen, neue Beschäftigte und selten eingesetzte Aushilfen müssen wissen, an wen sie sich bei einer auffälligen Sendung wenden sollen.
Einen Verdacht nicht durch Neugier vergrößern
Eine auffällige Sendung sollte nicht weiter geöffnet, untersucht, geschüttelt, gebogen, bewegt oder weitergereicht werden.
Ausgetretenes Pulver sollte nicht weggewischt werden. Beschäftigte sollten keine eigenen Proben nehmen oder versuchen, einen unbekannten Stoff zu bestimmen.
Eine bereits geöffnete oder austretende Sendung bleibt grundsätzlich am Fundort, sofern die Einsatzkräfte nichts anderes anweisen.
Zuständigkeiten und Meldewege festlegen
Es muss klar geregelt sein, wer intern alarmiert, den betroffenen Bereich sichert, ankommende Einsatzkräfte einweist und die interne Kommunikation übernimmt.
Polizei oder Feuerwehr werden über die im Notfallplan vorgesehenen Wege verständigt. Eine verdächtige Sendung sollte nicht persönlich zu einer Polizeiwache, Feuerwehr oder anderen Stelle gebracht werden.
Den Notfallplan auf unterschiedliche Lagen ausrichten
Ein guter Notfallplan unterscheidet zwischen dem Verdacht auf einen Spreng- oder Brandsatz, einer unbekannten Flüssigkeit, einem Pulverfund, einer möglichen Exposition und einer reinen Drohsendung.
Maßnahmen zur Lüftung, Räumung, Abschaltung technischer Anlagen oder medizinischen Erfassung sollten mit den zuständigen Behörden abgestimmt sein. Pauschale Handgriffe ohne Bezug zur konkreten Lage können zusätzliche Risiken schaffen.
Regelmäßig üben und auffrischen
Kurze, realistische Übungen prüfen mehr als Fachwissen. Sie zeigen, ob Telefonnummern aktuell sind, Schlüsselpersonen erreicht werden, Schicht- und Vertretungsregeln funktionieren und dezentrale Annahmestellen eingebunden sind.
Erkenntnisse aus Übungen und tatsächlichen Verdachtsfällen sollten dokumentiert und in die bestehenden Abläufe zurückgeführt werden.
Technische Hilfsmittel nur nach einer Risikoanalyse einsetzen
Röntgentechnik, Schleusen, Detektionsgeräte oder eine räumliche Trennung des Posteingangs können sinnvoll sein. Sie ersetzen aber weder geschulte Beschäftigte noch klare Entscheidungswege.
Auswahl und Betrieb technischer Hilfsmittel müssen zum Sendungsaufkommen, zum Bedrohungsprofil, zur Gebäudestruktur, zum verfügbaren Personal und zu den möglichen Folgen von Fehlalarmen passen.
Die genannten Empfehlungen geben betriebliche Orientierung. Sie ersetzen keine Anweisung von Polizei, Feuerwehr, Gesundheitsamt oder anderen zuständigen Behörden im konkreten Einsatz.
Fazit
Gefährliche Sendungen sind seltene, aber potenziell folgenschwere Ereignisse. Der Rückblick zeigt gleichzeitig, wie häufig sich ein Verdacht später als ungefährlich erweist. Beides gehört in eine realistische Sicherheitsplanung.
Ziel ist weder Angst noch pauschales Misstrauen gegenüber ungewöhnlicher Post. Ziel sind geschulte Aufmerksamkeit, nachvollziehbare Entscheidungen und Abläufe, die auch unter Zeitdruck funktionieren.
Wer Zuständigkeiten klärt, alle Annahmestellen einbezieht und regelmäßig übt, reduziert die Gefahr für Menschen und begrenzt unnötige Betriebsunterbrechungen.
Gefährliche Sendungen erkennen: Seminare und Inhouse-Schulungen
mindstitute bietet Seminare und Inhouse-Schulungen zum Thema „Gefährliche Sendungen erkennen“ an. Die Schulungen richten sich unter anderem an Beschäftigte in Poststellen, Wareneingängen, Empfangsbereichen, Sekretariaten, Verwaltungen und Sicherheitsabteilungen.
Einen Überblick zu unseren Sicherheitsthemen finden Sie unter mindstitute.de/sicherheit.
Hinweise zum richtigen Vorgehen bei einem Verdacht stehen unter mindstitute.de/verdacht zur Verfügung.
Aktuelle Seminartermine finden Sie unter mindstitute.de/events.
Für Unternehmen und Behörden können die Inhalte und Übungen an die vorhandenen Postwege, Zuständigkeiten und die jeweilige Risikolage angepasst werden.





